News: Gerichtsurteil

Hunde dürfen auch nachts bellen

Das Amtsgericht Ehingen beschloss vor kurzem, dass nächtliches Hunde-Gebell keine Ruhestörung, und daher nicht strafbar ist. Eine Hundehalterin aus Schelklingen bei Ehingen wurde so von einem Bußgeldbescheid freigesprochen, den ihr ein genervter Nachbar beschert hatte.


Der Anfang Oktober 2009 aus dem Schlaf gerissene Mann hatte seinen Ärger über die Hunde genau dokumentiert. Sein Protokoll erwirkte einen Bußgeldbescheid für die Hundebesitzerin. Da diese dagegen Einspruch erhoben hatte, sahen sich die beiden nun vor dem Amtsgericht wieder.

Die Hundeausbilderin betonte vor Gericht, dass ihre Hunde nicht grundlos bellen. Sie reagieren lediglich auf vorbeiziehende Füchse aus dem Wald. Der verärgerte Nachbar monierte dagegen die Ausrichtung des Hundezwingers zum Wald hin.

Durch die geschickte Fragetaktik des Rechtsanwaltes konnten die Prozessbeteiligten jedoch nicht ausschließen, dass der Ursprung für den Ärger des Nachbarn ganz wo anders zu finden ist. Nämlich bei privaten Streitigkeiten um das Grundstück der Hundehalterin.

Schlussendlich stellte Amtsgerichtsdirektorin Julia Böllert klar, dass Tiergeräusche nicht verboten sind. Die Staatskasse hat nun für die Verfahrenskosten aufzukommen. Laut Böllerts Resümee sei nicht nachweisbar, dass das Anschlagen der Hunde zu dieser Seit vermeidbar gewesen wäre.